22. Mai 2009

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Die Lage der zum Tode verurteilten Tibeter ist kritisch geworden

Die Angehörigen der vier wegen Teilnahme an den Demonstrationen vom letzten Jahr zum Tode verurteilten Tibeter und eines weiteren, der zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, sind in tiefer Sorge, denn seit der Urteilsverkündung am 8. April fehlt jeglicher Hinweis auf ihren Aufenthaltsort.

Der Mittlere Volksgerichtshof von Lhasa verhängte die Todesstrafe gegen Lobsang Gyaltsen, 27, Kangtsug, 22, und Loyak, 25, während der 27jährige Tenzin Phuntsok mit einen zweijährigen Aufschub zum Tode verurteilt wurde. Der fünfte Verurteilte, Dawa Sangpo, 30, ein Maler und Bildhauer von Beruf, wurde bereits 10 Tage, ehe es zu den Unruhen kam, vom Public Security Bureau des Landkreises Taktse 15 Tage lang ohne Anklage in Gewahrsam genommen. Wegen seiner Teilnahme an den Demonstrationen wurde er dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Dawa Sangpo hat einen 16jährigen Sohn, der bei seiner Mutter Lhakpa wohnt.

Loyak: Todesurteil ohne Aufschub

Das chinesische Recht fordert, daß die Mittleren Volksgerichte alle Todesurteile innerhalb von sechs Wochen nach dem Urteilsspruch an den Obersten Volksgerichtshof zur Überprüfung verweisen. Dieser Zeitraum ist am 21. Mai verstrichen und es gibt dennoch keine Informationen über den Verbleib der fünf Tibeter. Chinesischen Medienberichten zufolge seien die Gerichtsverfahren gegen die fünf Männer öffentlich und fair gewesen. Ihre Angehörigen bestreiten dies jedoch und sagen, sie hätten keine diesbezüglichen Informationen erhalten und man hätte den Angeklagten die rechtmäßige Verteidigung verweigert.

Kangtsuk: Todesurteil mit zwei Jahren Aufschub

Unter ähnlichen Umständen verhängte der Mittlere Volksgerichtshof von Lhasa am 21. April ein weiteres Todesurteil gegen eine Tibeterin, während eine andere zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Die Familien der Mädchen sind bestürzt darüber, daß ihnen keine fairen und öffentlichen Prozesse gewährt wurden und befürchten, sie seien zu Geständnissen gezwungen worden. 

Wie die Zeitung Tibet Daily unter Berufung auf einen namentlich nicht genannten Sprecher des Mittleren Volksgerichtshofs Lhasa berichtete, wurde Penkyi aus dem Bezirk Sakya zur Todesstrafe mit Aufschub verurteilt, weil sie am 14. März letzten Jahres in zwei Kleidergeschäften Feuer gelegt haben soll. Sie ist 21 Jahre alt und stammt aus dem Dorf Norbu, Gemeinde Dogra, Bezirk Sakya. Sie wurde schuldig gesprochen, das Hosengeschäft Hongyu in der Qingnian Road in Brand gesetzt zu haben. Dessen Inhaber Zuo Rencun soll in den Flammen umgekommen sein.

Dawa Sangpo: lebenslängliche Haft

Das Gericht verhängte ebenfalls harte Strafen gegen zwei Tibeterinnen, die das Bekleidungsgeschäft Yishon in der East Beijing Road in Lhasa angezündet haben sollen. Dem Gerichtssprecher zufolge wurden eine junge Frau namens Penkyi aus dem Bezirk Nyemo zu lebenslanger Haft und die 20jährige Chime Lhamo zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Die 23 Jahre alte Penkyi stammt aus dem Dorf Thantoe, Gemeinde Markyang, Bezirk Nyemo.

Die Zentraltibetische Verwaltung und Menschenrechtsgruppen haben diese neuerlichen gegen Tibeter ausgesprochenen willkürlichen Strafen scharf verurteilt.

Siehe auch:

Zwei Tibeter von einem chinesischen Gericht zum Tode verurteilt

Warum die Todesurteile gegen die vier Tibeter ziemlich spät, aber um so hastiger gefällt wurden

Harte Urteile gegen drei Tibeterinnen: Todesurteil, lebenslänglich, zehn Jahre Gefängnis