29. März 2003
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
Top Floor, Narthang Building, Gangchen Kyishong, Dharamsala 176215, H.P., India, Phone/Fax: +91 1892 223363/225874, oder +91 1892 220512/221061e-mail:dsala@tchrd.org, www.tchrd.org

Pressemitteilung: Ngawang Sangdrol erreicht die USA

Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie freut sich, daß Ngawang Sangdrol in den USA eingetroffen ist, um sich dort in medizinische Behandlung zu begeben. Das Zentrum würdigt die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zugunsten Ngawang Sangdrols, insbesondere der Dui-Hua-Stiftung, deren Beitrag entscheidend für ihre Entlassung am 17. Oktober 2002 und ihren jetzigen Besuch in den USA war.

Das TCHRD setzte sich ebenfalls kontinuierlich für die Entlassung Sangdrols aus dem Drapchi Gefängnis ein, wozu auch gehört, daß es sie von 1995-1993 - also neun aufeinander folgende Jahre - als würdige Kandidatin für den Reebok-Menschenrechtspreis vorschlug. Außerdem bemühte sich das Zentrum sofort nach ihrer Entlassung intensiv darum, ihr die Möglichkeit zu verschaffen, Tibet aus medizinischen Gründen zu verlassen. Nachdem das TCHRD die Bestätigung erhalten hatte, daß sie sehr krank ist, startete es am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2000, eine Unterschriftenkampagne zu ihren Gunsten.

"Sangdrol stellt im Kampf der Tibeter um Menschenrechte und Gerechtigkeit eine außerordentliche Persönlichkeit dar. Der Mut und die Furchtlosigkeit, mit welchen sie ihrer Meinung über das Unterdrückungsregime der chinesischen Regierung Ausdruck verlieh, brachten ihr abgesehen von Einzelhaft, Schlägen und Folterung mehrere Strafverlängerungen ein", kommentierte die Leiterin des TCHRD, Tsewang Lhadon.

Sangdrol wurde erstmals 1987 im Alter von nur zehn Jahren 15 Tage lang eingesperrt, weil sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen hatte. 1990, als sie noch für zu jung erachtet wurde, um vor Gericht gestellt zu werden, wurde sie dennoch neun Monate lang in Haft gehalten. Im Juni 1992 wurde Sangdrol zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis wurden Sangdrol und 13 ihrer Leidensgefährtinnen erwischt, nachdem sie auf einem hereingeschmuggelten Cassetten-Recorder Lieder und Botschaften aufgenommen hatten. Dafür wurden ihr noch einmal sechs Jahre Haft aufgebrummt. Im Juli 1996 wurde Sangdrol mit weiteren acht Jahren bestraft, weil sie dem Befehl der Gefängnisleitung getrotzt und Freiheits-Parolen gerufen hatte. Ihre letzte Strafverlängerung um vier Jahre erfolgte im Mai 1998, weil sie bei dem Gefängnisprotest in Drapchi, der zu der gleichen Zeit wie der Besuch einer EU-Troika stattfand, mitgemacht hatte. Ihre Gesamtstrafe belief sich somit auf 21 Jahre, und sie wäre, wenn sie nicht aus medizinischen Gründen im Oktober 2002 freigekommen wäre, erst im Jahr 2013 entlassen worden.

"Das TCHRD behält seine Position in bezug auf Chinas Diplomatie und seine Geisel-Taktik bei. Es ist nicht ungewöhnlich, daß Peking bemerkenswerte politische Gefangene im Vorfeld zu Besuchen wichtiger Delegationen oder der UN Menschenrechtskommission (UNCHR) entläßt", fuhr Lhadon fort. "Das TCHRD bleibt skeptisch und warnt die internationale Gemeinschaft, sie möge sich von solchen - zu ihrem eigenen Nutzen wohl kalkulierten - Gesten der chinesischen Regierung nicht in die Irre leiten lassen, besonders jetzt, wo es bei der 59. Menschenrechtskommission wegen der verabscheuungswürdigen Hinrichtung Lobsang Dhondups um eine Resolution gegen China geht". Lobsangs summarische und willkürliche Exekution am 26. Januar 2003 unter falschen Anklagen und nach einem unfairen Gerichtsverfahren ist noch in frischer Erinnerung.