Freedom House stuft Tibet unter die unfreiesten Länder der Welt ein
Tibet unter chinesischer Besatzung und Herrschaft ist das am stärksten unterjochte Land oder Territorium auf der ganzen Welt, wobei die Lage dort nur noch von dem vom Krieg zerrissenen Syrien übertroffen wird, heißt es in dem neuesten Jahresbericht 2016 der US-Menschenrechtsorganisation Freedom House, der am 17. Januar erschienen ist.
Während die Studie in der Kategorie „Freiheitsstatus“ sowohl China als auch Tibet als „unfrei“ bezeichnet, erreichte China auf der Gesamtskala für Freiheit den Wert 6,5 (wobei 1 die höchste Stufe von Freiheit und 7 die niedrigste darstellt), was immerhin besser ist als Tibet mit 7. Ähnlich erreichte China bei den politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten 7 bzw. 6, doch Tibet bekam in beiden Kategorien 7. Im Gesamtergebnis erreichte China jedoch 15 (0 = am stärksten unterdrückt, 100 = am freiesten), während Tibet mit nur 1 viel niedriger liegt. Nur das kriegsgebeutelte Syrien bekam mit -1 eine noch niedrigere Punktzahl.
In dem Bericht „Freiheit in aller Welt 2017“ heißt es: „China erfuhr wegen der durch die neuen Gesetze zur Computer- und Netzsicherheit und gegen ausländische NGOs hervorgerufenen negativen Auswirkungen auf die private und öffentliche Debatte, insbesondere Online, einen Abwärtstrend; und ebenso durch die hohen Strafen, die gegen Menschenrechtsanwälte, Microblogger, Grassroot-Aktivisten und religiös Gläubige verhängt wurden“.
Zu Tibet und Xinjiang - einem weiteren Territorium unter chinesischer Herrschaft - steht in dem Bericht: „Die chinesische Regierung verhängt in den von Tibetern und Uighuren bewohnten Regionen des Landes weiterhin kriegsrechtsähnliche Maßnahmen und weigert sich, ihre gescheiterte Politik der Repression bei diesen ethnischen Minderheiten neu zu bewerten“.
Alles in allem kam der Bericht zu dem Resultat, daß 2016 bei den politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten insgesamt 67 Länder Einbußen erlitten, während 36 Länder Verbesserungen verzeichneten.
Die Studie geht davon aus, wie die einzelnen Länder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet wurde, einhalten. Diese Erklärung setzt voraus, daß die in dem Dokument niedergelegten Menschenrechtsnormen für „alle Länder und Territorien, unabhängig von der geographischen Lage, der ethnischen oder religiösen Zusammensetzung oder der wirtschaftlichen Entwicklung gelten“.
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