16. Dezember 2004

Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
Top Floor, Narthang Building, Gangchen Kyishong, Dharamsala 176215, H.P., India
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Todesstrafe für Bangri Rinpoche in lebenslängliche Haft umgewandelt


Das Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD) erhielt neue, zuverlässige Informationen über die Verhaftung von Bangri Rinpoche am 26. August 1999 (siehe TCHRD Update January 2000 & December 2003).

Aus vertrauenswürdiger Quelle erfuhr das TCHRD, daß der Mittlere Volksgerichtshof des Stadtbezirks Lhasa Bangri Rinpoche im Mai 2001 wegen "Spionage" und "Gefährdung der Staatssicherheit" mit zweijährigem Hinrichtungsaufschub zum Tode verurteilt hatte.

Bangri Rinpoche 1999

Bangris Rinpoches Ehefrau Nyima Choedron wurde auf Grund der gleichen Anklagepunkte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Am 29. Mai 2001 wurden beide in das im Norden der Stadt Lhasa gelegene Drapchi-Gefängnis überführt und dort über ein Jahr in Einzelhaft gehalten. Anschließend wurden sie in die für politische Gefangene bestimmte Einheit Nr. 5 verlegt. 2003 wurde Bangri Rinpoches aufgeschobenes Todesurteil in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt. Nyima Choedrons Entlassung ist für das Jahr 2008 vorgesehen.

Am 29. August 1999, drei Tage nach der Verhaftung Bangri Rinpoches, wurde auch seine Schwester Dechen Choezom von Polizisten des Public Securuity Bureau (PSB) festgenommen und neun Tage lang zum Verhör in Gewahrsam gehalten.

Bangri Rinpoches Verhaftung wurde mit seiner angeblichen Verbindung zu Tashi Tsering begründet, der im August 1999, als in Lhasa die Nationalen Minderheitenspiele abgehalten wurden, versucht hatte, auf dem Potala-Platz einen Sprengsatz zu zünden. Obwohl das TCHRD bereits wußte, daß Tashi Tsering unter mysteriösen Umständen verstorben war, erhielt es erst kürzlich die bestätigte Mitteilung über seinen Selbstmord am 8. Februar 2000. Tashi Tsering, der die ständigen schweren Folterungen bei den Verhören nicht mehr aushalten konnte, hat seinem Leben ein Ende gesetzt, indem er sich die Kehle mit einer Rasierklinge durchschnitt.

Den dem TCHRD vorliegenden Informationen zufolge wurden mindestens 23 Personen im Zusammenhang mit dem Fall Bangri Rinpoche verhaftet. Zwölf von ihnen wurden zu verschieden langen Haftstrafen verurteilt. Bei den Inhaftierten handelt es sich um (Name, Geschlecht, Anklage und Strafmaß):

  • Nyima Choedron, w., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 10 Jahre Gefängnis
  • Tashi Tsering, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, Tod durch Selbstmord
  • Lhakdon, w., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 2 Jahre Gefängnis
  • Choedon, w., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 2. Jahre Gefängnis
  • Geleg Nima, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 3 Jahre Umerziehung durch Arbeit
  • Dechen Choezom, w., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 3 Jahre Gefängnis
  • Toho, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 2 Jahre Gefängnis
  • Gadhe Kyap, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 1 ½ Jahre Gefängnis
  • Shelok, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 2 Jahre Gefängnis
  • Karma Yeshi, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 3 Jahre Umerziehung durch Arbeit
  • Thupten Dargyal, m., Spionage und Gefährdung der Staatssicherheit, 3 Jahre Umerziehung durch Arbeit

Außer Bangri Rinpoche und Nyima Choedron sind alle Genannten inzwischen nach Verbüßung ihrer Strafen entlassen worden.

Drei weitere nahe Verwandte von Bangri Rinpoche waren im Haftzentrum Sangyip inhaftiert, bevor man sie nach Gutsa transferierte. Den vorliegenden Informationen zufolge wurden alle Verhafteten einer Reihe von Verhören unterzogen, bei denen sie wegen ihrer Kontakte zu Bangri Rinpoche befragt wurden. Viele von ihnen wurden auch gefoltert.

Im Anschluß an die Festnahme von Bangri Rinpoche wurde das Gyatso Waisenhaus am 17. September 1999 geschlossen. Das Kinderheim, in dem zu diesem Zeitpunkt 59 mittellose Kinder zwischen 2 Monaten und 12 Jahren lebten, war von Bangri Rinpoche erbaut worden.

Unterdessen kam ans Licht, daß Bangri Rinpoche auf Grund der zahllosen im Gefängnis erlittenen Folterungen seinen Oberkörper nicht mehr bewegen kann und stark abgemagert ist. Des weiteren ist er im Gefängnis an Magengeschwüren und Gelbsucht erkrankt und sein Gesundheitszustand hat sich gravierend verschlechtert.

Das TCHRD ist entsetzt über die Nachricht, daß über Bangri Rinpoche ein Todesurteil verhängt wurde; es bringt seine tiefe Betroffenheit über die häufige der Anwendung der Todesstrafe durch China zum Ausdruck, vor allem über die Anklagekategorien, derentwegen sie verhängt wird. Amnesty International fordert ein Moratorium für die Todesstrafe in China, denn im chinesischen Rechtssystem sind faire Prozesse nicht vorgessehen. Der Umstand, daß das TCHRD erst jetzt von diesem Urteil erfuhr, zeigt wieder einmal, daß es in Tibet keinen freien Informationsfluß gibt und alle Informationen strengstens kontrolliert werden.

Hintergrundinformationen zu Bangri Rinpoche

Jigme Tenzin Nyima (alias Bangri Rinpoche) wurde im Distrikt Nangchen, TAP Kyegudo, Provinz Qinghai, geboren. Er wurde als die Reinkarnation des Bangri Rinpoche aus dem Kloster Bangri erkannt. Bangri Rinpoche engagierte sich sehr für Kinder, insbesondere lagen ihm die Waisen im schulfähigen Alter, die keinen Zugang zur Bildung haben, am Herzen. Sein Mitgefühl und seine Selbstlosigkeit veranlaßten ihn zur Gründung einer Schule für Waisenkinder, die er aus eigenen Mitteln und durch großzügige Spenden finanzierte. Das Gyatso Waisenhaus befand sich im Stadtteil Gyatso in der Nähe des Norbulingka Palastes.

Im Mai 1996 wurden 40 Waisen aus verschiedenen Teilen Tibets in das Waisenhaus aufgenommen. Der Rinpoche trug die Verantwortung für die gesamte Anlage. Seine Frau Nyima Choedon stand ihm bei der Verwaltungsarbeit bei. Die Waisen erhielten Unterricht in Tibetisch, Chinesisch, Englisch und Rechnen. Bis zur Verhaftung von Bangri Rinpoche und Nyima Choedron im August 1999 nahm sich das Gyatso Waisenhaus der Bedürfnisse der Waisen und Straßenkinder an, um die sich sonst niemand kümmerte.

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