16. März 2006

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Phuntsog Nyidrol darf China verlassen

Wie die Dui Hua Foundation berichtet, durfte Phuntsog Nyidrol, eine der „Singenden Nonnen“ von Drapchi, die VR China verlassen und in die USA ausreisen, nachdem ihr Antrag auf einen Paß endlich genehmigt wurde. Sie traf am 15. März 2006 auf dem Flughafen von San Francisco ein und flog sogleich nach Washington weiter.

Phuntsog Nyidrol (auch als Tseten Wangmo und Phuntsog Nyidron bekannt; chin. Pengcuo Nizhen, Cidan), die aus dem Distrikt Lhundrup stammt und Gesangsmeisterin im Kloster Mechungri war, wurde am 14. Oktober 1989 in Lhasa verhaftet, weil sie zusammen mit sechs anderen Nonnen demonstriert hatte, während die Stadt unter Kriegsrecht stand. Der Mittlere Volksgerichtshof von Lhasa verurteilte sie am 25. November 1989 wegen „konterrevolutionärer Propaganda und Volksverhetzung“ zu neun Jahren Haft. Sie verbüßte ihre Strafe im Drapchi (TAR-Gefängnis).

Phuntsog Nyidrol gehört zu der Gruppe der „14 singenden Nonnen“, die im Juni 1993 im Gefängnis heimlich Lieder auf Kassetten aufgenommen hatten. Nachdem eine Kassette aus dem Gefängnis geschmuggelt werden konnte, wurde diesen Liedern international viel Beachtung erwiesen. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde Phuntsog Nyidrol mit einer Haftverlängerung von acht Jahren bestraft. Infolge der Schläge, die ihr im Gefängnis verabreicht wurden, verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand dramatisch. 1995 wurde sie mit dem Reebok Menschenrechtspreis ausgezeichnet.

Wegen guter Führung wurde ihre Strafe im März 2001 um ein Jahr auf 16 Jahre reduziert. Am 24. Februar 2004 wurde ihr der Rest der Strafe erlassen. Zwei Tage später wurde sie freigelassen, um zu ihrer Familie, die in der Umgebung von Lhasa wohnt, zu ziehen. Sie stand jedoch weiterhin unter ständiger polizeilicher Überwachung. Infolge der Aberkennung der politischen Rechte nach der Haftentlassung für fünf Jahre war ihr der Wiedereintritt in ein Kloster ebenso verwehrt wie der Kontakt mit der Presse oder mit Ausländern. Dennoch kam es infolge internationalen Drucks zu Treffen mit der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftung, der US-Kommission für Internationale Religiöse Freiheit und dem UN-Sonderberichterstatter für Folter.

Phuntsog Nyidrol wurde am 14. März von Lhasa nach Peking geflogen und bestieg dort am folgenden Tag eine Maschine der United Airlines, mit der sie in die USA weiterflog. Berichten von ICT zufolge gab es bei ihrer Ankunft ein „ein ergreifendes Wiedersehen“ mit ihrer früheren Zellengenossin Ngawang Sangdrol, die heute in den USA lebt. Auf Fragen von Radio Free Asia, wie es ihr gesundheitlich gehe, antwortete sie, sie habe drei verschiedene Leiden, wollte jedoch keine weiteren Einzelheiten nennen.

Angehörigen der US-Botschaft in Peking erschien sie sehr schwach und in sich gekehrt. Man weiß, daß sie unter chronischer Erschöpfung leidet.

Infolge des Entzugs ihrer politischen Rechte verweigerten die Behörden in der TAR Phuntsog Nyidrol mehr als zwei Jahre lang die Ausstellung eines Passes. John Kamm, der Leiter von Dui Hua, stellte allerdings klar, daß ein solches Verhalten dem chinesischen Gesetz zuwider läuft: „Das chinesische Recht ist in diesem Punkt sehr deutlich. Chinesischen Staatsbürgern darf der Paß nicht verweigert werden, nur weil ihnen ein Gericht ihre politischen Rechte aberkannt hat. Die Polizei kann einer Person den Paß verweigern, wenn die Regierung sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit betrachtet, oder sie eine ernste Bedrohung für die nationalen Interessen darstellt. Eine Verweigerung aus besagtem Grunde dürfte jedoch eine seltene Ausnahme und keinesfalls die Norm sein. Wir hoffen, daß wir die korrekte Anwendung der chinesischen Reisepaß-Verordnung im Falle von Phuntsog Nyidrol als eine Anerkennung dessen werten können, daß ehemalige Häftlinge, denen die politischen Rechte aberkannt wurden, dennoch ein Recht auf Pässe und Auslandsreisen haben.