20. März 2008
Free Tibet Campaign
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Fordern Sie, dass Berichterstatter nach Tibet zurückkehren dürfen

Ausländische Journalisten, die über die anhaltenden Proteste und die Militärpräsenz berichten wollen, werden bei ihrer Arbeit behindert und zum Verlassen der tibetischen Gebiete gezwungen.

Wie der Foreign Correspondents Club of China (FCCC) am 19. März bekanntgab, wurden 30 ausländische Journalisten an der Berichterstattung aus den tibetischen Regionen einschließlich der Städte Lhasa, Chengdu, Xining, verschiedenen Orten in der Provinz Gansu sowie aus Peking behindert.

Journalisten, die über die Proteste in den tibetischen Gegenden berichten wollten, wurden drangsaliert. Andere wurden am 18.März in Sichuan (tibetische Regionen Amdo und Kham) sogar festgenommen. Gegenwärtig befinden sich in der TAR keine ausländischen Journalisten mehr und es gibt keine Nachrichten aus Lhasa, obwohl Augenzeugen von Massenverhaftungen berichten.

Vor allem seit der Erklärung des Parteisekretärs der TAR Zhang Qingli wird befürchtet, daß das Militär mit aller Brutalität gegen die Tibeter vorgehen wird. Er sagte: "Wir stehen in einem blutigen und erbitterten Kampf mit der Clique des Dalai Lama, es ist ein Kampf auf Leben und Tod  mit dem Feind…Solange wir zusammenarbeiten, um den gegen den Feind vorzugehen, können wir die soziale Stabilität sicherstellen und einen klaren Sieg in dieser erbitterten Schlacht gegen den Separatismus erringen."

Die finnische Reporterin Katri Makkonen, die ebenfalls in der Nähe von Labrang, Provinz Gansu, festgenommen wurde, als sie über die Unruhen berichten wollte, gab dem FCCC gegenüber an, die Polizisten hätten bedroht, als sie ihr Material kontrollieren wollten: "Ist es Ihnen denn egal, was passieren wird, wenn Sie uns Ihre Bilder nicht zeigen."

Der am 18. März von der Polizei festgenommene Richard Spencer vom Daily Telegraph, beschrieb seine Haft im Bezirk Luchu als "bedrohlich".

Jonathan Watts vom Guardian wurde zurückgewiesen, als er in eine Gegend fahren wollte, in der es Proteste gegeben hatte.

Am 16. März hielt die Polizei in der Nähe einer Stadt in der Provinz Gansu Korrespondenten von ITV News auf. Sie notierten Ihre Personalien und filmten sie. Sie fotografierten auch den Führerschein des Taxifahrers. Als die Journalisten später in Peking eine Mahnwache für Tibet aufnehmen wollten, wurden sie von den Behörden daran gehindert und dabei mißhandelt. Davon gibt es unter http://www.youttube.com/watch?v=xbTsNu08Xqs Bilder.

Im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen wurde Pressefreiheit versprochen. Die Ausweisung und Behinderung von Journalisten in Tibet und anderen von Tibetern bewohnten Regionen stellt einen klaren Bruch der von China selbst aufgestellten befristeten Regelungen dar, die am 1. Januar 2007 in Kraft traten und die am 17. Oktober 2007 auslaufen werden.

Britische und andere ausländische Journalisten werden durch eine systematische Kampagne bedroht und schikaniert, um sie an der Berichterstattung aus den von Militäraktionen betroffenen gebieten zu hindern.

Die deutsche Regierung muß diese Schikanen verurteilen und von China die unverzügliche Wiederzulassung der Journalisten in diese Regionen verlangen. Dadurch kann China von besonders brutalem Vorgehen abgehalten werden.

Wegen der großen Dringlichkeit faxen Sie bitte oder rufen Sie an, emails werden selten wahrgenommen, oder schreiben Sie Briefe, am besten ein wenig umformulieren, damit nicht alle identisch sind, Betreffzeile ändern z.B

Briefvorschlag auf der Website der Tibet Initiative Deutschland
An das
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.: 0180-272 0000
internetpost@bundesregierung.de  
An den Bundesminister des Auswärtigen:
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Werderscher Markt 1
11013 Berlin
Telefon: 03018 17-0 Telefax: 03018 17-3402

Fordern Sie den Außenminister auf, von der chinesischen Regierung die umgehende Wiederzulassung von Journalisten in alle von Tibetern bewohnten Gebiet zu verlangen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
403 Postfach
11044 Berlin
Bitte suchen Sie weitere Adressen auf der Website der Bundesregierung