3. Juni 2005
World Tibet Network News

UN Komitee für die Rechte des Kindes besorgt über Schliessung des Tibet-Büros in Nepal

Von Ngawang C. Drakmargyapon, Vertreter von UNPO (Unrecognized Nations and Peoples Organization) in Genf

Genf – Das UN Komitee für die Rechte des Kindes brachte heute seine Besorgnis über die Schließung des Tibetan Refugee Centre in Kathmandu und die gewaltsame Rückführung von tibetischen Flüchtlingen durch das Königreich Nepal zum Ausdruck. In seinem Abschlußprotokoll über den zweiten Bericht Nepals an das Komitee bedauerte das Gremium, daß das Königreich keine Gesetze hat, welche die Rechte der Flüchtlinge und Asylsuchenden schützten.

Was die Lage der tibetischen Flüchtlinge betrifft, so zeigte sich das Komitee besorgt über "Berichte denen zufolge Nepal tibetische Asylsuchende an China ausliefere, darunter sogar unbegleitete Minderjährige, sowie über die Schließung des Büros zur Betreuung tibetischer Flüchtlinge in Kathmandu im Januar 2005".

In seinem 26 Seiten umfassenden Abschlußprotokoll zu Nepal wies das Komitee auf die Bedeutung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der vollen Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes hin und sprach eine Empfehlung an Nepal aus, "alle gesetzlichen, praktischen und verwaltungstechnischen Hindernisse zu beseitigen, die der reibungslosen Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft in dem Land im Wege stehen".

Was die Definition des Flüchtlingsstatus betrifft, zeigte sich das Komitee besorgt wegen "der Regel, daß der Flüchtlingsstatus nur von bestimmten Kategorien von Asylsuchenden beantragt werden kann, genauer gesagt von Tibetern, die vor 1990 in Nepal eintrafen". Das Komitee forderte daher Nepal auf, "seine Politik hinsichtlich der Geburtenregistrierung von Flüchtlingskindern als eine Angelegenheit von besonderer Dringlichkeit zu überprüfen und sicherzustellen, daß allen Kindern von Flüchtlingen oder Asylsuchenden, die in dem Land geboren werden, Geburtsurkunden ausgestellt werden".

Bei der 34. Sitzung des Komitees für die Rechte des Kindes, die vom 17. Mai bis 2. Juni 2005 am Sitz der UNHCHR in Genf stattfand, wurde dem Königreich Nepal auch nahegelegt, "als ein besonders dringliches Anliegen die Konvention über den Status von Flüchtlingen, die Konvention über den Status von staatenlosen Personen von 1954 und das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 zu ratifizieren".