21. Juni 2004
Office of Tibet, Brüssel

Statement der Europäischen Kommission

Hier folgt eine Erklärung der Europäischen Kommission, die ihr Bedauern über die Menschenrechtslage in Tibet zum Ausdruck bringt und ihre Unterstützung für den begonnenen Dialog zwischen Dharamsala und Peking zusichert.

Die Europäische Kommission teilt die Besorgnis der Bürger Europas über die Situation der Menschenrechte in Tibet, insbesondere was die Erhaltung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität des Volkes betrifft.

Die Europäische Union führt nämlich nun schon einige Jahre lang bilaterale Gespräche mit China über die Menschenrechte, sie hat sowohl in diesem Rahmen als auch auf höchster politischer Ebene, etwa bei bilateralen Gipfeltreffen, regelmäßig die Tibetfrage angesprochen - und sie wird dies auch weiterhin tun. Im Kontext dieses Dialogs hat die EU, bei der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit in der Tagesordnung ganz oben stehen, immer wieder Fälle von Personen, die wegen der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Meinungs- oder Religionsfreiheit verurteilt wurden, bei den chinesischen Regierungsvertretern zur Sprache gebracht. Tenzin Deleg Rinpoche ist ein solcher Fall. Bereits früher in diesem Jahr hat die EU das chinesische Außenministerium offiziell um Informationen über seinen Aufenthaltsort und Gesundheitszustand gebeten und dabei ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, daß das Todesurteil nicht vollstreckt werden möge, und gleichzeitig um eine gerichtliche Revision des Falles gebeten.

Als Teil ihrer gesamten Politik gegenüber Tibet fordert die EU schon seit Jahren die Einleitung direkter Gespräche zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung als dem einzigen realistischen Weg, um für die Tibetfrage eine dauerhafte Lösung zu finden. Die EU erachtet daher die ersten beiden Besuche der Sondergesandten des Dalai Lama in China als positiv, und sie wird weiter auf eine Festigung und Vertiefung des begonnenen Prozesses drängen.

UNHCHR
16. Juni 2004

Sonderberichterstatter für Folter kündigt Verschiebung seines China-Besuchs an

Der Sonderbeauftragte für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der UN Menschenrechtskommission, Theo van Boven, gab heute folgende Erklärung ab:

"Der Sonderbeauftragte für Folter erklärt mit Bedauern, daß sein Besuch der VR China, der für Ende Juni 2004 vorgesehen war, auf Verlangen der Regierung des Landes auf ein späteres Datum verschoben werden mußte. Von der Regierung wurde als Grund für die Verschiebung angegeben, daß sie für Vorbereitung des zweiwöchigen Besuchs, besonders weil so viele verschiedene Behörden, Departments und Provinzen involviert sind, mehr Zeit benötige" Während der Sonderberichterstatter schon seit langem auf grünes Licht für einen Besuch in China wartet, bleibt er zuversichtlich, denn die Notwendigkeit weiterer Vorbereitungen zeige, welche Bedeutung die Regierung dem Besuch beimesse.

Mit dem Besuch in einem Land bezweckt der Sonderbeauftragte, die Lage, was die Folter betrifft, unmittelbar vor Ort zu eruieren, wozu auch institutionelle und legislative Faktoren gehören, die zu solchen üblen Praktiken führen, so daß er dann die entsprechenden Empfehlungen abgeben könne. Eine faire und glaubwürdige Einschätzung setze daher u.a. die Freiheit voraus, Nachforschungen anzustellen, sowie den ungehinderten Zugang zu den Orten, wo die Menschen inhaftiert sind und verhört werden, vertrauliche und unbeaufsichtigte Interviews mit den Häftlingen, Privatpersonen und Vertretern der Zivilgesellschaft, ohne daß diese Furcht haben müssen, später belangt zu werden, und die Einsichtnahme in alle relevanten Dokumente.