11. Dezember 2009
The Tibet Post International, http://www.tibetpost.net/

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Vier Tibeter aus dem Bezirk Sog in Lhasa festgenommen

Wie aus einer Quelle aus Tibet verlautet, wurden am 2. Dezember eine 48jährige Nonne namens Choedon sowie der 21jährige Tenzin Dhargay und der 17jährige Norbu Sangpo vor dem Haupttor des Jokhang Tempels in Lhasa festgenommen. Die drei waren gerade auf dem Weg, um Verwandte, die dort ihre Niederwerfungen ausführten, mit Proviant zu versorgen.

Yeshi Jinpa
Choedon

Der aus dem Bezirk Sog, Präfektur Nagchu, stammende und jetzt in Dharamsala lebende Ngawang Tharpa teilte mit, daß die drei plötzlich verschwunden gewesen seien und tagelang niemand eine Ahnung hatte, wo sie sich befinden könnten. Die Verwandten suchten überall und fragten auch die Polizei nach ihrem Verbleib. Sie bekamen zur Antwort, die drei würden in einem Gefängnis im Bezirk Nagchu festgehalten. Die Verwandten reisten daraufhin zu dem Gefängnis, aber durften die Häftlinge nicht sehen. Sie waren daher nicht sicher, ob sie überhaupt dort inhaftiert sind, noch aus welchem Grund sie festgenommen wurden.

Tenzin Dhargay verbüßte schon einmal eine dreijährige Haftstrafe, weil er „Free Tibet“ gerufen hatte, wurde dann aber auf Zahlung einer hohen Summe durch Choedon freigelassen. Die Verwandten vermuten, daß die jetzigen Festnahmen mit diesem Ereignis zu tun haben könnte.

Choedon lebt gewöhnlich im Kreis Dhamshung, wo sie ein Restaurant betreibt. Nach der Festnahme durchsuchte die Polizei ihr Zimmer, aber fand kein belastendes Material. Tenzin Dhargay und Norbu Sangpo sind Brüder.

Tharpa zufolge wurde am 2. Dezember noch ein Tibeter, ein Mönch namens Yeshe Jinpa aus dem Kloster Sog Zanden, festgenommen. Der 44jährige Yeshe, der chronisch krank und von schwacher Gesundheit ist, war nach Lhasa gekommen, um sich dort in ärztliche Behandlung zu begeben. Aber plötzlich nahmen die Sicherheitskräfte ihn fest und verbrachten ihn in ein Gefängnis im Bezirk Nagchu. Der Grund für die Festnahme ist unbekannt, bisher wurde auch keine Klage gegen ihn erhoben. Er darf keinen Besuch von seinen Verwandten erhalten