7. Juli 2000

Resolution des Europa-Parlamentes

über das "Projekt zur Linderung der Armut in Westchina" und die Zukunft Tibets

Debatte und Abstimmung am 6. Juli 2000 mit 176 Stimmen zu 19 bei 9 Enthaltungen

Unter Bezugnahme auf seine früheren Resolutionen zu Tibet und

A. angesichts des mangelnden Fortschrittes in dem Menschenrechtsdialog der EU mit China;

B. in Anbetracht dessen, daß die Weltbank am 7. Juli eine endgültige Entscheidung über ihre Unterstützung für das Westchina Armutlinderungsprojekt treffen wird;

C. eingedenk, daß Tibet 1949 und 1950 von den chinesischen Streitkräften überfallen und besetzt wurde;

D. eingedenk, daß, während das in Peking unter Nötigung von den Vertretern Tibets unterschriebene "17-Punkte-Abkommen" die Annexion Tibets durch die VR China sanktionierte, es Tibet auch volle Autonomie garantierte und insbesondere die Kontinuität seines politischen Systems und die volle Achtung der Religionsfreiheit;

E. eingedenk des Aufstandes in Lhasa gegen das Pekinger Regime am 10. März 1959, der zum Tod und der Gefangennahme von Tausenden von Tibetern und der Flucht des Dalai Lama und Zehntausender weiterer Tibeter ins Exil führte;

F. eingedenk der Errichtung der Autonomen Region Tibet 1965 durch die Obrigkeit in Peking und angesichts der Tatsache, daß dort niemals echte Autonomie waltete, seit China das Land besetzte;

G. eingedenk der wiederholten Versuche des Dalai Lama zur Wiederaufnahme der Gespräche mit der Regierung in Peking, besonders aufgrund des Fünf-Punkte-Planes, der 1987 dem US Kongreß unterbreitet wurde, und der "Straßburger Vorschläge", die dem Europäischen Parlament 1988 unterbreitet wurden;

H. besorgt darüber, daß China keine Bereitschaft gezeigt hat, an einem Dialog zu Verhandlungen über die Zukunft Tibets mitzuwirken;

I. eingedenk der Verleihung des Friedensnobelpreises an den Dalai Lama 1989 und eingedenk seines Appells an die internationale Staatengemeinschaft, eine friedliche Lösung der Tibet Frage zu fördern;

J. eingedenk der Ernennung Tibets zu einer "Speziellen Wirtschaftszone" durch das Pekinger Regime 1992 und des darauf folgenden Transfers von chinesischen Siedlern nach Tibet in großem Maßstab, was im Laufe von wenigen Jahren die Tibeter zu einer Minderheit in ihrem eigenen Lande gemacht hat;

K. in Anbetracht dessen, daß das vorgeschlagene Westchina Armutlinderungsprojekt zu einer weiteren Umsiedelung ethnischer Chinesen in tibetische Gebiete führen könnte und möglicherweise die eigenen politischen Richtlinien der Weltbank über indigene Völker, Zwangsumsiedlung und Umwelt verletzt;

1. appelliert das Europäische Parlament an den Europäischen Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, alles zu tun, was sie können, um die Verhandlungen zwischen der Regierung der VR China und dem Dalai Lama über einen neuen Status für Tibet in Gang zu bringen, der die volle tibetische Autonomie in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens garantiert, ausgenommen alleine die Verteidigung und Außenpolitik;

2. appelliert das Europäische Parlament an die Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Anerkennung der tibetischen Regierung-im-Exil als der einzigen legitimen Vertreterin Tibets ernstlich in Betracht zu ziehen, falls die Regierung in Peking und die tibetische Regierung-im-Exil nicht innerhalb von drei Jahren mittels Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der UNO ein Abkommen über einen neuen Status für Tibet unterzeichnet haben;

3. fordert das Europäische Parlament den Europarat auf, die Weltbank zu bewegen, ihren Beschluß über das Westchina Armutlinderungsprojekt auszusetzen und alle Wirkungen zu prüfen, welche dieses Projekt auf das ethnische, kulturelle und soziale Gleichgewicht Tibets haben könnte;

4. fordert das Europäische Parlament von der Weltbank die Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission und der Empfehlung über das Westchina Armutlinderungsprojekt vor der Abstimmung des Weltbankrates;

5. beauftragt das Europäische Parlament seinen Präsidenten, diese Resolution an den Rat, die Kommission, die Parlamente der Mitgliedstaaten, die Regierungen und Parlamente der antragstellenden Länder, den Präsidenten und Premierminister der VR China, den Dalai Lama und die tibetische Regierung und das tibetische Parlament im Exil weiterzuleiten.