29. Mai 2008

Tibetan Solidarity Committee (Tibetisches Solidaritätskomitee)

http://www.stoptibetcrisis.net


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Pressemitteilung

Verhaftungen von Nonnen des Klosters Drakar und Mönchen des Klosters Dingri Shelkar

Einem bestätigten Bericht zufolge demonstrierten am 28. Mai um ca. 9 Uhr morgens drei Nonnen des Klosters Drakar im Bezirk Kardze (chin. Ganzi) friedlich für Selbstbestimmung, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Bei den drei Nonnen handelt es sich um Sangay Lhamo, Tsewang Khando und Yeshi Lhamo. Sie riefen Slogans, mit denen sie die Rückkehr des Dalai Lama nach Tibet und Freiheit für Tibet forderten und für ein langes Leben des Dalai Lama flehten. Sie forderten außerdem die Freilassung aller politischen Häftlinge. Die drei Nonnen wurden beinahe sofort von den chinesischen Sicherheitskräften verhaftet. Wir haben bereits zuvor von der Protestaktion einer einzelnen Tibeterin etwa um 10 Uhr morgens berichtet.

Am 25. Mai wurden zwölf Mönche des Dingri Shelkar Klosters von Beamten des Büros für Öffentliche Sicherheit (PSB) verhaftet. Die Mönche wurden verhaftet, weil sie sich der „Patriotischen Erziehungs“-Kampagne widersetzt hatten, die in ihrem Kloster durchgeführt wird. Im besonderen wehrten sich die Mönche dagegen, Seine Heiligkeit den Dalai Lama zu diffamieren und sich von ihm loszusagen. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß vier der zwölf Mönche in Dingri (chin. Tingri) festgehalten werden, während die anderen acht Mönche nach Shigatse (chin. Xigatse) gebracht wurden.

Das Kloster Shelkar Choede in Dingri

Angesichts der kritischen Situation in Tibet appellieren wir an die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft, sich dringend unserer folgenden Forderungen anzunehmen:

1) unverzüglich unabhängige Untersuchungskommissionen nach Tibet zu entsenden;

2) unverzüglich der freien Presse Zugang zu ganz Tibet zu gewähren;

3) unverzüglich dem brutalen Morden in ganz Tibet ein Ende zu setzen;

4) unverzüglich für die sofortige Freilassung aller festgenommenen und verhafteten Tibeter zu sorgen;

5) unverzüglich die medizinische Versorgung der verletzten Tibeter zu ermöglichen;

6) die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Menschen und ihren Zugang zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen.