19. April 2022
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD), www.tchrd.org

Auch nach Verbüssung seiner Gefängnisstrafe wird Tashi Wangchuk weiter drangsaliert

Das TCHRD ist zutiefst besorgt um die Freiheit und Sicherheit des Verfechters der tibetischen Sprache Tashi Wangchuk, der sich trotz vielfältiger Schikanen immer noch für die tibetische Sprache und die kulturellen Rechte einsetzt. Anfang letzten Jahres kam er nach einer fünfjährigen Haftstrafe frei (1).

Seitdem fuhr Tashi Wangchuk fort, sich für die tibetische Sprache und die kulturellen Rechte der Tibeter einzusetzen. Im September letzten Jahres eröffnete er ein Konto auf dem chinesischen Mikroblogging-Dienst Weibo, wo er aktuelle Informationen über seine friedliche Arbeit einstellte.

Tashi Wangchuk

Vom 6. bis 9. April dieses Jahres postete er Informationen und Bilder über tibetische Schulen, die unter dem Einsatz von Gewalt geschlossen wurden oder in denen bereits, wie in der Provinz Qinghai, Mandarin-Chinesisch als Unterrichtssprache eingeführt worden war. Als er von seinem Heimatort Kyegudo in der Autonomen Tibetischen Präfektur Yushu nach Xining reiste, legte er mehrere Zwischenstopps in der Autonomen Tibetischen Präfektur Golok (chin. Guoluo) und der Autonomen Tibetischen Präfektur Malho (chin. Huangnan) ein, wo er aus verschiedenen Gästehäusern im Kreis Rebkong (chin. Tongren) auf behördliche Anordnung hin vertrieben wurde.

Seit dem 10. April funktioniert plötzlich der Zugriff auf sein Weibo-Konto nicht mehr, und der Versuch, sein Konto zu suchen, wird mit der automatischen Antwort, der „Benutzer existiert nicht“, beantwortet.

Da sein Weibo-Konto deaktiviert ist, gibt es keine Möglichkeit, etwas über den Zustand und den Verbleib von Tashi Wangchuk zu erfahren.

Am 9. April schrieb er, daß er nicht in der Lage sei, Rebkong in Richtung Xining zu verlassen, da alle öffentlichen Verkehrsmittel wegen der Pandemie eingestellt worden seien. Nach Erhalt einer negativen Covid-Bescheinigung mußte er in einem teuren Gästehaus absteigen, da die örtliche chinesische Polizei erfolgreich Druck auf viele andere günstigere Unterkünfte ausgeübt hatte, ihn nicht zu beherbergen.

Vor seiner Ankunft in Rebkong hatte er über die Situation der Sengdruk-Taktse-Schule in Golok berichtet, die die chinesischen Behörden im vergangenen Jahr geschlossen hatten (2).

Er berichtete auch über die Einführung von Chinesisch als Unterrichtssprache in der tibetischen Mittelschule Nr. 1, der tibetischen Mittelschule Nr. 2 und der Kharshol-Grundschule im Bezirk Tsekhog (chin. Zeku) ebenso wie in der tibetischen Mittelschule im Bezirk Machen (chin. Maqin) und der tibetischen Oberschule auf Präfekturebene in Golok.

Als er am Abend des 7. April in Rebkong ankam, hat er in einem Gästehaus eingecheckt, wurde aber eine halbe Stunde später von dem Besitzer aufgefordert, das Haus zu verlassen, da die örtliche Polizei offenbar auswärtigen Besuchern untersagte, in Rebkong eine Unterkunft zu mieten.

Ein Foto auf Wangchuks Weibo-Konto zeigte, wie chinesische SWAT-Polizisten, eine Spezialeinheit „für Notfallsituationen bei schweren Verbrechen und Terrorismus“, sein Hotelzimmer betraten. Wangchuk bat die Beamten, bleiben zu dürfen, da er zu so später Stunde keine andere Unterkunft mehr finden könne und außerdem das erforderliche Covid-Reisezertifikat besitze. Die Beamten behaupteten jedoch, das Gästehaus stehe wegen einiger Probleme in der Vergangenheit unter Beobachtung. Wangchuk wurde schließlich zum Verlassen gezwungen.

Am selben Abend versuchte er es in einem anderen Gästehaus, wo man ihm einige Minuten später mitteilte, daß alle Zimmer belegt seien. Nach großen Schwierigkeiten gelang es ihm noch, eine andere Unterkunft zu finden.

Am nächsten Morgen wurde er jedoch erneut zur Abreise aufgefordert und mußte das Hotel wechseln. Doch eine halbe Stunde nach dem Einchecken in das neue Hotel rief ihn der Besitzer an und forderte ihn auf, das Zimmer zu räumen, wobei er sich auf Anordnungen der örtlichen Polizei berief. Wangchuk hatte zu der Zeit auf Weibo geschrieben: „Es sieht so aus, als müßte ich die Nacht auf den Straßen von Rebkong, der Hauptstadt der Autonomen Tibetischen Präfektur Malho, verbringen.“

Obwohl er an diesem Abend doch noch eine Unterkunft fand, wurde er am nächsten Morgen, dem 9. April, auf Anweisung der Bezirkspolizei erneut vertrieben. Daraufhin wandte er sich an das Büro für öffentliche Sicherheit der Präfektur Malho, um eine Eingabe gegen die Schikanen der Kreispolizei zu machen.

Im Büro der Präfektur wurde ihm gesagt, daß am Samstag kein Beamter für die Entgegennahme seiner Beschwerde zur Verfügung stehe und man riet ihm statt dessen, entweder am Montag wieder zu kommen oder sich an das Büro des Kreispolizeiamts zu wenden.

Als er das Kreispolizeiamt erreichte, hörte er den diensthabenden Beamten telefonieren, und der Anrufer fragte, ob jemand dorthin gekommen sei, denn diese Person dürfe nicht hereingelassen werden. In diesem Moment informierte ein Beamter in Zivil Wangchuk, daß am Samstag niemand da sei, um seine Beschwerde entgegenzunehmen.

Wangchuk wollte dann die Bezirkskommission für Disziplinaraufsicht aufsuchen, aber das Büro war geschlossen. Danach ging er zur Präfekturkommission für Disziplinaraufsicht, wo ihm ein Beamter mitteilte, daß die Angelegenheit nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle und ihm riet, zum Public Security Bureau zu gehen.

Noch während er diese Behörden aufsuchte, um seine Beschwerde vorzubringen, erhielt er einen dreimaligen Anruf des letzten Gasthausbesitzers, das Zimmer zu räumen. Zu den Strapazen, die er zwei Tage lang auf der Suche nach einer Unterkunft durchmachte, aus sechs Pensionen vertrieben wurde und erfolglos versucht hatte, eine Beschwerde einzureichen, schrieb er: „Nach all dem kann ich nicht mehr sagen, wie mein Schicksal aussehen wird oder wie die Polizei diese Angelegenheit regeln wird. Selbst ein gewöhnlicher Mensch wie ich kann kein Zimmer mieten, und bei einer so trivialen Angelegenheit muß man sich an die höheren Behörden wenden. Dennoch hoffe ich auf einen angemessenen Mechanismus, um den Beschwerden der Leute gerecht zu werden.“

In seinen früheren Beiträgen auf Weibo stellte er die Schließung tibetischsprachiger Websites in Frage, und zeigte Bilder von den unzugänglichen Websites. Dabei wies er auch auf die in der chinesischen Verfassung verankerten Rechte hin.

Tashi Wangchuks letzter Weibo-Beitrag

Am 11. Januar besuchte Tashi das Bildungsbüro der Stadt Yushu und forderte die Verwendung der tibetischen Sprache als Unterrichtsmedium in allen Schulen in Yushu.

Am 12. Januar versuchte er die Ämter des Bürgermeisters und des Parteisekretärs der Stadt Yushu aufzusuchen, um den Funktionären nahezulegen, die tibetische Sprache in der Verwaltung und im Geschäftsleben zu verwenden, wurde jedoch von anderen Beamten daran gehindert.

Trotz der wiederholten Ablehnungen höherer Behörden sandte er am 15. und 17. Januar einen Appell an die maßgeblichen Personen in den tibetischen Gebieten.

Das TCHRD verurteilt die anhaltende Drangsalierung des bekannten und hoch angesehenen Verfechters der tibetischen Sprache, Tashi Wangchuk, aufs Schärfste. Seine fünfjährige Inhaftierung unter der Anklage der „Anstiftung zum Separatismus“ war politisch motiviert und entbehrt jeder Grundlage, weder im nationalen noch im internationalen Recht.

Die chinesische Verfassung und andere Gesetze wie das regionale nationale Autonomiegesetz bilden die Grundlage für sein friedliches Eintreten für die tibetische Sprache und die kulturellen Rechte sowohl vor als auch nach seiner Inhaftierung.

Ihn zum Schweigen zu bringen, indem man sein Weibo-Konto sperrt und ihn polizeilichen Schikanen aussetzt, offenbart einmal mehr die Unmenschlichkeit und Verunsicherung des chinesischen Parteistaats.

Das TCHRD fordert die chinesischen Behörden, insbesondere das Public Security Bureau im Bezirk Rebkong und in der Autonomen Tibetischen Präfektur Malho auf, unverzüglich die Verantwortung für die persönliche Freiheit und Sicherheit von Tashi Wangchuk zu übernehmen.
Das TCHRD bittet die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Vereinten Nationen mit ihren Menschenrechtsinstrumenten, sowie ausländische Regierungen und zivilgesellschaftliche Akteure, auf die chinesischen Behörden einzuwirken und Druck auszuüben, damit diese ihre eigenen Gesetze einhalten und die Menschenrechte von Tashi Wangchuk garantieren.

(1) 30. Januar 2021, „Der Verfechter der tibetischen Sprache Tashi Wangchuk wird nach fünf Jahren aus dem Gefängnis entlassen, bleibt jedoch in Isolation“,
http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2021/Tashi%20Wangchuk%20TCHRD_30.1.21.html

(2) 19. Juli 2021, „Chinesische Beamte schließen tibetische Schule in Golog - Aufschrei der Tibeter gegen die befohlene Schließung“,
http://www.igfm-muenchen.de/tibet/ftc/2021/SengdrukTaktseSchule-geschlossen_19.7.21.html