25. April 2017
Tibetisches Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD), www.tchrd.org

Neuer Report des TCHRD über tibetische Gewissensgefangene

Angesichts der steigenden Zahl von Gewissensgefangenen in Tibet hat das TCHRD einen Sonderbericht verfaßt, der als ein Update zu dem Bericht „Kuxing - Folter in Tibet“ von 2006 (1) betrachtet werden kann. Zusammen geben sie einen Überblick über die politische Gefangenschaft in Tibet seit der chinesischen Besetzung.

Im jetzigen Bericht (2) geht es um die Mißhandlung von politischen Gefangenen in Tibet. Die Regierung behauptet, es gäbe gar keine politischen Gefangenen in China, nur Kriminelle würden ins Gefängnis kommen. Das TCHRD weist jedoch die Etikettierung als Kriminelle zur Definition von Tibetern, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf Gedanken- und Gewissensfreiheit eingesperrt sind, zurück. Ausgehend von den Gründen für die Inhaftierung wäre „politische Gefangene oder Menschenrechtsverteidiger“ die richtige Bezeichnung.

Cover des Reports

Menschenrechtsverteidiger können Einzelpersonen oder eine Gruppe von Personen sein, die sich in friedlicher Weise für die Förderung der Menschenrechte in ihren Gemeinschaften, Ländern oder auf der ganzen Welt einsetzen. Menschenrechtsverteidiger sind Personen, die wegen ihrer Überzeugungen, der gewaltlosen Ausübung von Rechten und Freiheiten, wie sie im Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR) garantiert werden, wegen ihres Status in der Gesellschaft oder einfach nur, weil sie ihre Rechte und Freiheiten bekundeten, gefangen gesetzt und ihrer Freiheit beraubt wurden.

Kurz gesagt, ein politischer Gefangener ist ein inhaftierter Menschenrechtsverteidiger. Gefangene, die nur deswegen verhaftet wurden, weil sie ihre Menschenrechte wahrnahmen, können den „Gewissensgefangenen“, einer Untergruppe der politischen Gefangenen, zugeordnet werden. Gewissensgefangene stehen im Focus zahlreicher NGOs, und sie sind die Gruppe von Gefangenen, deren bedingungslose Freilassung von vielen Organisationen gefordert wird. Bereits die anfängliche Festnahme und dann die fortgesetzte Inhaftierung dieser Leute verstoßen gegen das Völkerrecht.

Tibeter werden aus vielerlei Gründen festgenommen. Die häufigsten sind: die Anerkennung des Dalai Lama oder Bilder von ihm zu besitzen, der Besitz der tibetischen Flagge oder einer bloßen Zeichnung von ihr, die Äußerung von Besorgnis über Umweltbelange, der Verdacht auf Anstiftung zu einem Tötungsdelikt, der Verdacht auf Planung einer Selbstverbrennung, die Übertretung der Gesetze zur staatlichen Geheimhaltung und der Einsatz für die Rechte anderer Tibeter. Die Motive für die Festnahme sind oft politischer Natur und haben zum Ziel, die Tibeter zu unterdrücken, was die Teilnahme an Straßenprotesten, das Verteilen von Flugblättern oder das Anbringen von Plakaten, auf denen Kritik an der chinesischen Regierung geübt wird, mit einschließt. 

(1) “Kuxing - Folter in Tibet”, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/Reports/Kuxing.html

(1) „Prisoners of Conscience in Tibet”, http://tchrd.org/wp-content/uploads/2017/04/TCHRD-Political-Report.pdf