4. November 2012
Phayul, www.phayul.com

Tibetischer Mönch aus unbekannten Gründen verurteilt

Ein chinesisches Gericht verurteilte einen tibetischen Mönch aus dem Kloster Nyatso Zilkar einen Monat nach seiner Festnahme zu einem Jahr Gefängnis, wobei die gegen ihn erhobene Anklage nicht bekannt ist.

Der 28jährige Tenzin Sherab wurde am 1. Oktober in Dzatoe in der Gegend von Tridu in der TAP Kyegudo festgenommen (1). Einem Mönch aus Südindien zufolge ist das Urteil in Abwesenheit seiner Angehörigen über ihn gesprochen worden:

„Die chinesischen Behörden informierten die Familie per Telefon über die Verurteilung, aber sagten nicht, wie die Anklagen gegen ihn lauten“. „Außerdem wurde den Angehörigen mitgeteilt, daß sie den Mönch ab dem Datum der Urteilsverkündung drei Monate lang nicht besuchen dürften“.

Tenzin Sherab

Es wird angenommen, daß Sherab im Zusammenhang mit den friedlichen Protestaktionen, die dort am 8. Februar stattfanden, verurteilt wurde. Tausende von Tibetern in Tridu demonstrierten am 8. Februar, dem Tag, an dem die Tibetische Zentralverwaltung zu globalen Solidaritätsmahnwachen aufgerufen hatte.

Etwa 400 Mönche des Klosters Zilkar marschierten mit Transparenten, die in blauer und roter Tinte – symbolisch für die zwei Schutzgottheiten Tibets – beschrieben waren, zur Stadt Dzatoe. Mit ihren Rufen forderten sie die Rückkehr des Dalai Lama, die Freilassung der politischen Gefangenen, einschließlich des 11. Panchen Lama, und die Achtung für das Leben der Tibeter.

Obwohl es am Tag des Protests keine Festnahmen gab, wurden am 16. Februar drei Mönche aus Dzatoe – Sonam Gyewa, Lobsang Samten und Lobsang Nyima – verhaftet und später in einem Verfahren hinter verschlossenen Türen von einem Mittleren Volksgericht in Siling verurteilt.

Und dann überfielen die Sicherheitskräfte im September das Kloster, sie droschen wie wild auf die Mönche ein und nahmen willkürlich fünf von ihnen fest. Man weiß immer noch nicht, wo sie Sonam Sherab, Lobsang Jinpa, Tsultrim Kalsang, Ngawang Monlam und Sonam Yignyen hingebracht haben.

(1) 5. Oktober 2012, „Willkürliche Festnahmen im Kloster Zilkar in der Präfektur Yushu gehen weiter“