18. Mai 2012
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy, www.tchrd.org

China degradiert sechs tibetische Offizielle in der TAR

Wie der staatliche Sender Xizang Radio am 17. Mai mitteilte, degradierte die chinesische Regierung im Kreis Toelung Dechen des Regierungsbezirks Lhasa sechs hochrangige Kader tibetischer Herkunft.

Dawa Tsering, der Vize-Parteisekretär des Kreises Toelung Dechen, Passang, der Vize-Vorsitzende des Amtes für religiöse Angelegenheiten, sowie drei andere hohe tibetische Kader wurden ihrer Ämter enthoben.

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Die Entscheidung zur Absetzung der genannten Kader wurde von der KPCh, Abteilung Stadt Lhasa, getroffen. Der Grund für die Rückstufung ist offensichtlich ihr Versagen und ihre mangelnde Pflichterfüllung bei der Aufrechterhaltung der Stabilität.

Nyima Wangdue wurde auf den Posten des Vize-Vorsitzenden des Amtes für Religiöse Angelegenheiten zurückversetzt, welche niedrigeren Posten Dawa Tsering und Passang zugewiesen wurden, ist hingegen unklar. Die KPCh, Abteilung Stadt Lhasa, gab bekannt, daß diese Fälle untersucht und die Betreffenden dann entsprechend bestraft würden.

Die Abteilung Lhasa Stadt der KPCh sagte auch, die Aufrechterhaltung der Stabilität sei die oberste Pflicht aller Beamter und keine Nachlässigkeit bei der Erfüllung dieser Pflicht würde jemals entschuldigt, sondern immer streng geahndet werden. Sie ermahnte andere Beamte, sich an diesen Fällen ein abschreckendes Beispiel zu nehmen.

Dies ist das zweite Mal in den letzten Monaten seit Chen Quanguo das Amt des Parteisekretärs der TAR übernahm (1), daß eine ganze Reihe von Offiziellen degradiert wurde. Im Februar 2012 hörte das TCHRD von der Absetzung von 13 Beamten, sowohl tibetischer als auch chinesischer Herkunft, aus ähnlichen Gründen.

Diese Zurückstufungen stehen mit der Einführung neuer Bestimmungen im Zusammenhang, die am 1. Dezember von dem Parteikomitee und der Regierung der TAR verabschiedet wurden (2). Die aus 44 Absätzen bestehenden Bestimmungen legen fest, daß Regierungsbeamte mit einer Geldbuße oder anderen Strafen zu rechnen haben, falls sie ihrer Pflicht zur Wahrung der Stabilität nicht nachkommen.