14. August 2009
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
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Acht Tibeter in Golog zu Haftstrafen von zwei bis zu sieben Jahren verurteilt

Einer bestätigten, dem TCHRD zugegangenen, Mitteilung zufolge verurteilte ein chinesisches Gericht in der TAP Golog, Provinz Qinghai, am 13. August acht Tibeter zu Haftstrafen unterschiedlicher Länge.

Der Volksgerichtshof des Bezirks Machen in der Tibetisch-Autonomen Präfektur Golog verurteilte sechs Mönche und zwei Laien zu Gefängnis wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Protestaktion am 21. März 2009.

Das Gericht sprach sie der Aufhetzung zu Protestaktionen und Demonstrationen gegen die chinesische Regierung für schuldig. Sie hatten wegen des Selbstmords des Mönches Tashi Sangpo demonstriert, der sich am 21. März 2009 durch einen Sprung in den Gelben Fluß das Leben nahm *. Die unmenschlichen Bedingungen in der Haft, in der er sich seit dem 10. März befand, die grausamen Schläge und die zermürbenden Verhöre hatten ihn vermutlich zu dem Selbstmord getrieben. Wenige Augenblicke, nachdem sich die Nachricht über Tashi Sangpos Selbstmord verbreitet hatte, stürmten am späten Nachmittag des 21. März 2009 die Mönche des Klosters Ragya das dortige Public Security Bureau und forderten von der Polizei Rechenschaft über Tashi Sangpos Tod.

Als Antwort verhafteten die chinesischen Behörden viele Mönche des Klosters Ragya sowie andere Tibeter. Acht von ihnen wurden am 13. August vor das Volksgericht des Bezirks Machen in der TAP Golog gestellt.

Palden Gyatso
Jamyang Khedrup
Sopa Sangpo

Bei den acht schuldig gesprochenen Tibetern handelt es sich um:

1. Den Mönch Palden Gyatso, den jetzigen Zuchtmeister des Klosters Ragya, der zu sieben Jahren hartem Strafvollzug verurteilt wurde.

2. Den Mönch Tsultrim, den ehemaligen Zuchtmeister des Klosters Ragya – außerdem den ehemaligen Gesangsmeister des Klosters, ausgebildet in der Durchführung von Ritualen und ein Gelehrter im Vinaya (monastischer Verhaltenskodex) – er wurde zu vier Jahren hartem Strafvollzug verurteilt.

3. Den Mönch Sopa Sangpo, den ehemaligen Schatzmeister des Klosters Ragya, er bekam eine dreijährige Haftstrafe.

4. Den Mönch Jamyang Khedrub, den Sekretär des Verwaltungsrates des Klosters, er wurde zu zwei Jahren verurteilt.

5. Den Mönch Gendun Ralo, der eine einjährige Haftstrafe erhielt.

6. Den Mönch Sherab Sangpo, der zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

7. Den Laien Hulo aus dem Dorf Gyasa, der ein Jahr Gefängnis erhielt.

8. Den Laie Yangkyab aus dem Dorf Gyasa, der eine sechsmonatige Haftstrafe bekam.

Sherab Sangpo
Gedun Ralo

Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD) zeigt sich äußerst besorgt über den Umgang der chinesischen Behörden mit diesem Fall und die Verhängung von langen Gefängnisstrafen über die Mönche wegen einer bloßen Meinungsäußerung. Angesichts dessen, daß die Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinung durch die chinesische Verfassung und internationale Vertragswerke, denen China beigetreten ist, garantiert werden, drängt das Zentrum die chinesische Regierung, die von dem Volksgericht von Machen verhängten Urteile zu revidieren und den acht Angeklagten ein faires Gerichtsverfahren zuteil werden zu lassen. Das Zentrum appelliert an die internationale Gemeinschaft, gegen die unfaire Verurteilung der sechs Mönche von Ragya und der zwei Laien zu intervenieren.

* Siehe: 23.3.2009: Selbstmord eines Mönches durch Sprung in den Gelben Fluß, ­ 93 Tibeter in Golog festgenommen (TCHRD)

24.3.2009: Kloster Ragya in Golog von Sicherheitskräften abgeriegelt - massive Restriktionen (TCHRD),

25.3.2009: Verwandte des Mönches von Ragya, der sich in den Gelben Fluß stürzte, drangsaliert,