17. Januar 2013
Radio Free Asia, www.rfa.org

Zwangsarbeit für tibetischen Geschäftsmann, der “verbotenes Material” aus Indien mitbrachte

Die chinesischen Behörden verurteilten einen tibetischen Geschäftsmann zu zwei Jahren Zwangsarbeit, weil sie „illegales“ Material bei ihm sichergestellt hatten. Dieses hatte er vor einem Jahr bei der Rückkehr von einer Pilgerreise nach Indien, wo er den Kalachakra-Belehrungen des Dalai Lama in Indien lauschte, mitgebracht (1).

Topgyal

Jigme Topgyal, 55, der auch Junggar genannt wird, wurde bei seiner Rückkehr in die TAR im März in Gewahrsam genommen und zu Vernehmungszwecken festgehalten. Ebenso wie Hunderte anderer Tibeter, die von der Kalachakra Versammlung im Januar 2012 zurückkehrten, mußte er eine zweimonatige „politische Umerziehung“ über sich ergehen lassen, erfuhr RFA aus einer der Familie Topgyals nahestehenden Quelle.

„Nach Vollendung der zweimonatigen Umerziehung kehrte er nach Hause nach Lhasa zurück, nur um zwei Wochen später, am 15. Mai, erneut festgenommen zu werden“, verlautete aus der Quelle.

Am selben Abend noch kam die Polizei von Lhasa, um das Haus der Familie und den Laden zu durchsuchen. Sie entdeckten 15 DVDs mit den Kalachakra-Lehrreden des Dalai Lama, sowie Bilder von ihm. „Diese wurden alle konfisziert, ebenso wie ein alter Radioempfänger im Besitz der Familie“.

Bilder des Dalai Lama sind in Tibet von den Behörden verboten, die in dem im Exil lebenden geistlichen Oberhaupt einen gefährlichen Separatisten und das Symbol der tibetischen nationalen Identität sehen.

Die Polizei fragte die Familie auch nach einem USB-Stick und einem „grünen Büchlein“, doch diese besaß weder das eine noch das andere. Nachdem die Angehörigen zwei Wochen lang herauszufinden versuchten, wo Topgyal eingesperrt ist, erfuhren sie schließlich, daß er zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden war.

Diese Information befand sich auf einer Bekanntmachung, die außerhalb der Gutsa Haftanstalt in Lhasa angebracht war. „Auf der Bekanntmachung stand, daß Topgyal sich damit schuldig gemacht habe, das Kalachakra in Indien zu besuchen und von dort verbotene Gegenstände mitzubringen“.

„Wahrschein mußte er nicht einmal vor Gericht erscheinen. Es war die Polizei, die ihn willkürlich zu zwei Jahren Umerziehung-durch-Arbeit verurteilte“, fuhr die Quelle fort.

Nach dem Administrativurteil wurde Topgyal in das Toelung Haftzentrum außerhalb Lhasas verlegt, wo seine Verwandten ihn am 15. Dezember besuchen konnten. „Sie hörten, daß er in den ersten 15 Tagen des Gewahrsams schwer geschlagen wurde, so heftig, daß er sogar ohnmächtig wurde, aber nach der Verurteilung sei er nicht mehr mißhandelt worden“.

Von den 350 Insassen des Haftzentrums Toelung sind die meisten Tibeter aus den östlichen Provinzen Kham und Amdo, die die Kalachakra-Belehrungen besucht hatten. Darunter ist auch die 16jährige Sonam Lhamo, die in Indien zur Schule ging.

Der reguläre Entlassungstermin für Topgyal ist der 15. Mai 2014.

(1) 12.2.2012, „Entlassungstermin für Hunderte von tibetischen Pilgern in Gewahrsam immer noch unklar