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In Darlag, Qinghai, ist es verboten, Gebetsfahnen aufzuhängen
Besucher im Kreis Darlag (chin. Dari) in der Tibetisch Autonomen Präfektur Golog (chin. Guoluo) in der Provinz Qinghai könnten den Eindruck gewinnen, daß es dort gar keine Tibeter mehr gibt. Man sieht in dieser Gegend nämlich keine Gebetsfahnen mehr eines der Hauptmerkmale für die tibetische religiöse Identität. In Wahrheit verfügte das dortige Amt für religiöse Angelegenheiten jedoch am 1. Juni 2004, daß Gebetsfahnen von nun an verboten seien, wie von International Campaign for Tibet, Washington, am 25. April berichtet wurde.
Die Anordnung trug den Titel “Öffentliche Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde für religiöse Angelegenheiten über das Verbot der willkürlichen Zurschaustellung von Windpferd-Gebetswimpeln, Flaggenmasten und des Anbringens von tibetischen religiösen Schriftzügen in der Nähe von tibetischen Festungen [Gebäuden]”. Das Dokument verfügte: “Das willkürliche Anbringen von Gebetswimpeln und Flaggenmasten auf Partei- und Regierungsgebäuden, sowie auf Berggipfeln und in der Nähe von Festungen und die Verwendung von religiösen Schriftzeichen muß eingestellt werden”.
Gebetsfahnen sind Stoffstücke, die mit Gebeten oder Mantras beschriftet sind und die von den Tibetern traditionell um ihre Häuser herum, in der Nähe von Klöstern, auf Berggipfeln und an den Stätten religiöser Praxis aufgehängt werden. Die Tibeter glauben, daß die Segenskraft der aufgedruckten Gebete durch den Wind in die Weite getragen wird. Der Brauch, Flaggenmasten aufzustellen und dann Gebetsfahnen aufzuhängen, wird in ganz Tibet gepflegt. Man sieht sie auf den Dächern der tibetischen Wohnhäuser, auf Klöstern und an Bergpässen.
Das Verbot steht in direktem Bezug zu den Bestimmungen für religiöse Angelegenheiten, die vom chinesischen Staatsrat im Juli 2004 verabschiedet wurden und die eine erhebliche Verschärfung der staatlichen Kontrolle über die Religionsausübung und die religiösen Einrichtungen darstellen.
Touristen, die in den letzten Monaten Darlag besuchten, bestätigten, daß in der Gegend keine Gebetsfahnen mehr zu sehen sind und daß ein in chinesischem Besitz befindlicher Laden, in dem “Windpferde” verkauft wurden, geschlossen wurde. Die aus vier Punkten bestehende Anordnung richtet sich an alle Einheiten der Volksregierung und der Kreisverwaltung in jedem Dorf und an alle Provinz- und Distriktbüros in dem Landkreis. Alle im Ruhestand befindlichen Beamten und staatliche Angestellten wurden aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen und dem Verbot Folge zu leisten. Denjenigen, die sich dem Verbot widersetzen, wurde mit hohen Strafen gedroht.
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