Aus Tibetan Review
15. Juli 2006
Radio Free Asia, www.rfa.org

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Tibetischem Mönch drohen wegen “separatistischer Tätigkeit” acht Jahre Gefängnis

Wie von dort zu hören war, könnte in der Provinz Sichuan ein tibetischer Mönch zu acht Jahren Gefängnis verurteilt werden, weil er Poster mit “separatistischen Slogans” auf öffentliches Eigentum geklebt und Flugblätter für die Unabhängigkeit Tibets in Umlauf gebracht hatte. Der Mönch, der Namkha Gyaltsen heißen soll, kommt aus der Familie Gyasoktsang des Dorfes Thinley Lado in der TAP Kardze (chin. Ganzi).

Weiterhin wurde von unserem Informanten, der anonym bleiben möchte, berichtet, daß es sich bei ihm um einen der vier Gesangsmeister des Klosters Kardze handle. Angeblich habe er im März dieses Jahres Unabhängigkeitsparolen auf die Mauern von Regierungsgebäuden in Kardze und auf zwei eiserne Brücken in der Nähe geklebt.

Wegen der ihm drohenden Gefahr, verhaftet zu werden, “verließ er Kardze fluchtartig, um über Lhasa nach Indien zu entkommen”, doch die Polizei stellte ihm nach Lhasa nach, nahm ihn dort fest und überstellte ihn den Behörden in Kardze. Unserer Quelle zufolge wurde er bei einer Brücke zwischen Sakya (chin. Saja) und Shigatse (chin. Rigeze) festgenommen.

Aus einer anderen Quelle verlautet, Namkha Gyaltsen sei verhaftet worden, weil er Plakate mit der Forderung nach Unabhängigkeit für Tibet angebracht und eine tibetische Nationalflagge sichtbar aufgehängt hätte.

“Da die Behörden von seinen Aktivitäten wußten, blieb ihm, nachdem er verhaftet wurde, nichts anderes übrig, als seine Taten zu gestehen. Nach Aussage hiesiger chinesischer Sicherheitsbeamte droht ihm eine Strafte von sieben bis acht Jahren Gefängnis. Zur Zeit wird er in Ngaba (chin. Aba) festgehalten”, hieß es weiter aus unserer Quelle.

In der Tibetisch-Autonomen Präfektur Kardze kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Tibetern und den chinesischen Behörden. Im Kloster Kardze wohnen etwa 500 Mönche der Gelukpa oder der Gelbmützen, einer Richtung des Tibetischen Buddhismus, zu der auch der Dalai Lamagehört.

Tibet steht unter chinesischer Herrschaft, seit die Truppen der Volksbefreiungsarmee die Region 1950 besetzten… Bilder oder Schriften des Dalai Lama sind in Tibet verboten und die Behörden verfolgen einen jeden, den sie im Besitz dieser Dinge ertappen oder von dem sie meinen, er opponiere gegen die chinesische Herrschaft.

Chinesische Beamte des Polizeibüros und des Haftzentrums von Kardze, die per Telefon kontaktiert wurden, verneinten, daß sie eine Person namens Namkha Gyaltsen in Gewahrsam hielten oder Beschuldigungen gegen diese erhoben hätten. “Wir halten niemand, der Namkha heißt, in Ganzi fest”, antwortete einer von ihnen.

June 2006
Aus: Tibetan Review

Die Verurteilung eines Tibeters zu lebenslanger Haft 2001 wurde erst jetzt bekannt

Wie von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Willkürliche Verhaftung (UNWGAD) verlautet, die sich auf ihr 2004 von der chinesischen Regierung zugegangene Informationen beruft, gibt es Hinweise über die Verurteilung eines Mönches zu lebenslanger Haft im Jahr 2001 wegen des angeblichen Delikts der Gefährdung der Staatssicherheit und der “Unterstützung der spalterischen Aktivitäten der Dalai Clique”. Die chinesische Regierung scheint, wie die Arbeitsgruppe feststellt, die Anklage der “Gefährdung der staatlichen Sicherheit mißbraucht zu haben”.

Wie aus einer offiziellen Mitteilung der chinesischen Regierung an die Dui Hua Foundation hervorgeht, ist Choeying Khedrub, ein Mönch Anfang Dreißig aus der Gemeinde Yongna in dem Distrikt Sog (chin. Suo) der Präfektur Nagchu (chin. Naqu), TAR, einer von mindestens sechs Männern, die 2000 festgenommen und zu längeren Haftstrafen verurteilt wurden (siehe Human Rights Update des TCHRD vom Juli 2001 “Sechs Personen im Distrikt Sog zu harten Strafen verurteilt”, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/HRU/2001/HRU-2001-07.html, Choeying wurde damals Sey Khedup genannt). Es heißt weiter, Choeying Khedrub sei am 4. April 2001 ins Drapchi Gefängnis verlegt worden. Höchstwahrscheinlich befindet er sich heute in dem neuen berüchtigten Gefängnis Chushur (Qushui) unweit von Lhasa. Anderen Quellen zufolge erhielten die außerdem an dem Vorfall beteiligten Männer folgende Haftstrafen: Tsering Lhagon 15 Jahre, Yeshe Tenzin 10 Jahre, Trakru Yeshe 5 Jahre und Tenzin Choewang 3 Jahre.

Choeying Khedrub ist also einer von den zwei bekannten Tibetern, die eine lebenslängliche Haftstrafe verbüßen, der andere ist Tenzin Deleg Rinpoche. Es gab noch weitere zu lebenslänglicher Haft verurteilte Gefangene, deren Strafen inzwischen in eine feste Haftzeit umgewandelt wurden... Dazu gehören Bangri Chogtrul Rinpoche und Lobsang Tenzin, ein ehemaliger Student der Tibet Universität. Lobsang Tenzin wurde ursprünglich mit zweijährigem Aufschub zum Tode verurteilt, weil er 1989 am Tod eines chinesischen Polizisten mitschuldig gewesen sein soll, der während der blutig niedergeschlagenen Demonstration vom 5. März 1988 ums Leben kam. Er verbüßt nun eine 20jährige Haftstrafe im Gefängnis Chushur.