17. Mai 2013
Phayul, www.phayul.com

Drei tibetische politische Gefangene nach Verbüssung ihrer Haftstrafen entlassen

Unabhängig voneinander wurden ein höherer tibetischer Lama und zwei politische Häftlinge nach voller Ableistung ihrer fünfjährigen Haftstrafe entlassen.

Ein in Südindien lebender Mönch sagte, Lama Adril Lobsang Tsultrim vom Kloster Wonpo Gaden Shedrup Dhargyeling sei am 15. Mai freigelassen worden.

„Lama Adril Lobsang Tsultrim wurde am 15. März 2008 in Lhasa unter der Beschuldigung, geheime Informationen mit Außenstehenden geteilt zu haben, festgenommen. Ein Jahr lang befand er sich in der Haftanstalt Toelung, ehe er in das Gefängnis Chushul verbracht wurde.

Adril Lobsang Tsultrim

„Am 15. Dezember 2009 hatten Lama Tsultrims Schüler um seine vorzeitige Freilassung aus medizinischen Gründen ersucht, doch die Behörden lehnten das Gesuch ab und verurteilten ihn statt dessen zu fünf Jahren Gefängnis“.

Lama Tsultrim wurde 1944 geboren und im Kindesalter als die Wiedergeburt von Lama Adril Taggyal erkannt.

Außerdem wurden Lobsang Tenpa und Lobsang Choeden, zwei tibetische politische Gefangene aus dem Kloster Kardze in Osttibet, am 12. Mai nach Vollendung ihrer Gefängnisstrafen entlassen.

Die beiden Mönche sind im Zusammenhang mit den friedlichen Protestaktionen, zu denen es im Mai 2008 in der Gegend von Kardze kam, festgenommen worden. Eine große Zahl von Tibetern, darunter auch Mönche des Klosters von Kardze gingen damals auf die Straße, um ein Ende der chinesischen Besatzung zu fordern. Später verurteilte das Mittlere Volksgericht von Kardze die beiden Mönche zu je 5 Jahren Gefängnis.

Im Frühjahr 2008 erhoben sich Tausende von Tibetern aus Protest gegen die chinesische Besatzungsmacht. Überall auf dem Hochland kam es zu friedlichen Demonstrationen, in einem Ausmaß, wie man es bisher noch nie erlebt hatte. Die chinesischen Behörden gingen mit brutaler Gewalt gegen die Demonstranten vor, was zum Tod von mindestens 200 Tibetern führte. Unzählige verschwanden gänzlich, Tausende wurden festgenommen und ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt.