18. Juli 2009
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Tibetischem Filmemacher wird Anwalt seiner Wahl verweigert

Wie aus dem von der in Peking lebenden bekannten tibetischen Schriftstellerin Tsering Woeser geführten Blog hervorgeht, verweigerte die chinesische Regierung drei inhaftierten Tibetern das Recht auf einen ordentlichen Rechtsbeistand vor Gericht.

Dhondup Wangchen wurde wegen seines Films „Leaving Fear Behind“ verhaftet, in dem er die ablehnende Haltung der tibetischen Bevölkerung gegenüber der Politik der Chinesen und ihre Loyalität zum Dalai Lama dokumentierte. Nun darf er nicht von dem von seiner Familie engagierten Anwalt aus Peking verteidigt werden.

Dem 37jährigen Dhondup Wangchen, der gegenwärtig in einem Gefängnis in Xining, der Hauptstadt der Provinz Qinghai, inhaftiert ist, geht es gesundheitlich sehr schlecht, er leidet an Hepatitis B. Nach Aussage seiner im Exil lebenden Frau wird ihm die notwendige medizinische Behandlung vorenthalten.

Ebenso wurde den beiden Mönchen Tsultrim Gyatso und Thabkhay Gyatso aus dem Kloster Labrang Tashi Kyil das Recht auf die Vertretung durch einen von ihren Angehörigen ausgewählten Rechtsanwalt verweigert. Tsultrim war im Mai von dem Mittleren Volksgericht der Präfektur Gannan zu lebenslänglichem Freiheitsentzug und Thabkhay zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden*. Die beiden befinden sich derzeit im Haftzentrum des Staatssicherheitsdepartments der Provinz Gansu.

Dhondup Wanchengs Angehörige hatten Li Danyong, einen chinesischen Rechtsanwalt aus Peking engagiert, der den tibetischen Filmemacher in dem Haftzentrum in Xining besuchte, aber dann von den dortigen Behörden und dem Justizministerium in Peking an der Übernahme des Falles gehindert wurde. Man erklärte ihm, nur Anwälte aus derselben Jurisdiktion, in der der Gerichtsfall anhängig ist, seien zuständig.

Die Familien von Tsultrim und Thabkay hatten den Rechtsanwalt Li Fangping aus Peking engagiert, der am 18. Juni bei den Angehörigen der Mönche gewesen war und den Fall betreffende Dokumente sowie seine Beglaubigung bei dem Gericht eingereicht hatte, vor das die Mönche zuerst gestellt worden waren. Li hatte den Versuch gemacht, die Mönche am selben Tag zu besuchen, doch die Behörden verweigerten ihm dies mit der Begründung, er müsse zuerst eine Genehmigung des Gerichts vorlegen.

Am 6. Juli reiste Li nach Lanzhou und traf dort den Richter Zhang, dem die Mönche bei ihrem zweiten Erscheinen vor dem Höheren Volksgericht in Gansu vorgeführt worden waren. Richter Zhang erklärte Li, daß die Mönche bereits Anwälte bestimmt hätten, weshalb keine Notwendigkeit bestehe, daß sie von einem Rechtsanwalt aus Peking vertreten würden. Die Brüder der beiden Mönche richteten daraufhin ein Gesuch an das Volksgericht von Gansu, in dem sie sich enttäuscht zeigten und darum baten, daß Li die Mönche vertreten dürfe.

* Siehe: http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2009/TsultrimGyatsoLabrang_lebenslang_21.5.html