19. September 2008
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NGO fordert von China eine Untersuchung der extremen Repression in Tibet

Vereinte Nationen, Genf, 18. September - Die in Genf ansässige Internationale Juristenkommission (ICJ) rief gestern die chinesische Regierung auf, „dem Rat bezüglich einer Untersuchung der brutalen Unterdrückung“ der Protestaktionen der Tibeter, die am 10. März begannen, Auskunft zu geben. Lukas Machon von ICJ führte vor dem UN-Menschenrechtsrat aus, daß das „gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen Proteste der Tibeter im März 2008, das von  Hinrichtungen, exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und willkürlichen Festnahmen gekennzeichnet war, bislang nicht untersucht wurde“.

Als gestern die Diskussion über „Menschenrechtssituationen, welche die Aufmerksamkeit des Rates erfordern“, bei der neunten Sitzung des Menschenrechtsrates fortgesetzt wurde, verlas Tenzin S. Kayta als erster eine Erklärung im Namen von vier NGOs und rief den Rat auf, „die chinesische Regierung zu drängen, unverzüglich der Hochkommissarin für Menschenrechte und den zuständigen Sonderbeauftragten zu gestatten, die tibetischen Gebiete der heutigen VR China aufzusuchen“.

„Die Menschenrechtskrise, in der sich das tibetische Volk befindet, erfordert eine sofortige Beachtung durch den Rat, und wir bitten ihn daher, sich mit der immer schlimmer werdenden Lage ernsthaft zu befassen“, hieß es in der gemeinsamen NGO-Erklärung der „Gesellschaft für bedrohte Völker“, des „Forum Asia“ (Asien Forum für Menschenrechte und Entwicklung), des „Netzwerks asiatischer indigener Völker und Stammesgruppen“ und der „Bewegung gegen Rassismus und für Freundschaft unter den Völkern“ (MRAP).

Qian Bo, ein Delegierter Chinas, entgegnete darauf, seine Regierung „weise diese Erklärung der Gesellschaft für bedrohte Völker entschieden zurück, in der die Tatsachen entstellt würden und die jeglicher Grundlage entbehre. Die Erklärung sei offensichtlich politisch motiviert.“ Außerdem bemühe sich „seine Regierung in jeder Weise, die Menschenrechte in Tibet zu fördern und zu schützen“.

In ihrer Erklärung mahnte die Gesellschaft für bedrohte Völker das höchste Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen, den erschütternden Berichten über die Todesfälle, Verhaftungen, Folterungen und das Verschwinden von Tibetern, seit China den „Volkskrieg“ zur Unterdrückung des Aufstandes in Tibet ausrief, seine ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden.

In den drei Minuten, welche er für das NGO-Statement zur Verfügung hatte, erklärte Herr Kayta dem Rat: „Eine Analyse der offiziellen chinesischen Zahlen enthüllt, daß im Zusammenhang mit den Protesten, die am 10. März 2008 begannen, über 4.400 Tibeter festgenommen wurden oder sich angeblich freiwillig den Behörden gestellt hätten. Aber diese Zahlen betreffen nicht alle tibetischen Siedlungsgebiete, wo es zu Protesten und Festnahmen kam. Über 3.000 Personen seien entlassen worden, womit das Schicksal von über 1.200 Tibetern weiterhin ungeklärt ist“.

ICJ informierte den Rat, daß sie „Berichte über fortgesetzte willkürliche Festhaltung von Mönchen und anderen als Staatsfeinden wahrgenommenen Personen erhalten habe, die keinen Kontakt zur Außenwelt und keine Garantie für ein ordentliches Gerichtsverfahren hätten.“ Und weiter: „Diejenigen, die zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter sogar zu lebenslänglichem Freiheitsentzug, sitzen im Gefängnis, ohne daß die Rechtsmäßigkeit der summarischen Schnellverfahren überprüft werde“.

Die gemeinsame Intervention der NGOs zu Tibet begann mit der Feststellung, daß die Gesellschaft für bedrohte Völker bei der siebten Sitzung des Rates bereits ihre Sorge über die sich häufenden Berichte von der Abschiebung tibetischer Flüchtlinge durch die Regierung Nepals ausgedrückt habe. „Heute bitten wir den Rat inständig, die Ankündigung der Regierung von letzter Woche zur Kenntnis zu nehmen, daß den im Lande lebenden Tibetern, die keine legalen Aufenthaltspapiere besitzen, die Ausweisung aus Nepal bevorsteht. Dies ist eine alarmierende Entwicklung und zugleich muß sie als grotesk bezeichnet werden, da Nepal den Tibetern seit 1990 keine Ausweispapiere mehr ausstellt“.

Am 15. September 2008 stellte das Asiatische Zentrum für Menschenrechte in einer Presseerklärung aus New Delhi fest: „Nepal hat ähnliche Proteste von Flüchtlingen aus Bhutan nicht nur toleriert, sondern die nepalesischen Maoisten haben das Anliegen der Bhutan-Flüchtlinge sogar in ihr Allgemeines Mindestprogramm aufgenommen. Die Rassenpolitik der maoistischen Regierung gegenüber den tibetischen Flüchtlingen, denen nun Festnahme, Inhaftierung und Abschiebung droht, könnte demonstrativer nicht sein“…